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AG Coesfeld, 24.11.1988 - 5 F 93/88 |
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Verfahrensgang
- AG Coesfeld, 24.11.1988 - 5 F 93/88
- AG Dülmen, 05.02.2009 - 6 F 271/07
- OLG Hamm, 01.07.2009 - 8 UF 103/09
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09
- OLG Hamm, 08.12.2010 - 8 UF 103/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 08.12.2010 - 8 UF 103/09
Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse i.S. von § 58 EheG; Befristung des …
Das Urteil des Amtsgerichts Coesfeld vom 24.11.1988 - 5 F 93/88 - wird für die Zeit ab Januar 2008 dahin abgeändert, dass der Kläger verpflichtet ist, folgenden monatlichen nachehelichen Unterhalt an die Beklagte zu zahlen:.Durch Urteil des Amtsgerichts Coesfeld vom 24.11.1988 - 5 F 93/88 - wurde das Versäumnisurteil dahingehend abgeändert, dass der Kläger einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 1.036,53 DM (= 529, 97 EUR) zu zahlen hat.
- OLG Celle, 23.04.1991 - 18 UF 186/90
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Versuchs schweren Prozessbetruges; …
Das Verschulden der Klägerin wird auch nicht dadurch gemindert, daß sie erstmals am 5.9.1990 im Verfahren nach § 120 ZPO in dem abgeschlossenen Rechtsstreit 5 F 93/88 AG Bremerhaven ihr Erwerbseinkommen offenbart hat.